Gesetzlich Krankenversicherte

Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung, wenn die Notwendigkeit hierfür besteht. Die Kosten werden durch die Krankenasse übernommen, wenn es sich um eine psychische Störung mit Krankheitswert handelt. Ob diese Voraussetzung vorliegt, können Sie im Rahmen einer psychologischen Sprechstunde mit mir oder einem/-er psychotherapeutischen Kollegen/in klären. In den anschließenden zwei bis vier probatorischen Sitzungen können Sie entscheiden, ob Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen und das Behandlungsangebot Ihren Vorstellungen entspricht. Ich bespreche mit Ihnen offen, ob Ihr Anliegen zu meinem Behandlungsangebot passt. In diesen Vorbereitungsstunden entwickele ich mit Ihnen gemeinsam einen Behandlungsplan und beantrage Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Die ersten 12 bzw. 24 Behandlungsstunden werden für eine Verhaltenstherapie in der Regel ohne Gutachter bewilligt. Bei einer Verlängerung der Therapie wird ein Gutachter von der Krankenkasse beauftragt, die Notwendigkeit der Weiterbehandlung zu überprüfen. Hierfür erstelle ich ein Gutachten, das anonymisierte Angaben zum Krankheitsbild und Behandlungsplan enthält. Dieses bildet die Entscheidungsgrundlage für die weitere Kostenübernahme. Nach Abschluss der Therapie haben Sie nach zwei Jahren wieder Anspruch auf Kostenübernahme für eine Psychotherapie durch die Krankenkasse.  Seit dem 01.04.2017 kommen die neuen Psychotherapierichtlinien zur Anwendung. Ab dem 01.04.2018 ist die Teilnahme an einer psychologischen Sprechstunde zur Erstabklärung Pflicht.

 

Privat Krankenversicherte

Wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie mit Ihrer Krankenkasse telefonisch klären, wie viele Stunden Sie zu welchem Anteil erstattet bekommen. Lassen Sie sich hierfür die Antragsunterlagen zuschicken. In der Regel übernimmt die Private Krankenversicherung 20-30 Stunden im Kalenderjahr. Als Beihilfeberechtigter beantragen Sie die Psychotherapie telefonisch oder laden die Antragsunterlagen von der Internetseite Ihrer Beihilfestelle herunter. Eine Überweisung durch den Hausarzt ist nicht notwendig.

 

Die Honorierung psychotherapeutischer Behandlung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit dem 3-fachen Steigerungssatz. Bitte beachten Sie, dass die Therapiekosten nicht immer von der Krankenkasse / Beihilfe in voller Höhe übernommen werden.

 

Selbstzahler

Es besteht die Möglichkeit, das Honorar für die psychotherapeutischen Stunden selbst zu übernehmen. Es entfallen lange Wartezeiten und im Falle einer psychischen Erkrankung der Bericht mit Diagnosestellung an die Krankenkasse. Die Honorierung psychotherapeutischer Behandlung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit dem 3-fachen Steigerungssatz. 

 

Darüber hinaus gibt es psychologische Beratung zu Fragestellungen, denen keine psychische Erkrankung zugrunde liegt. Diese wird nicht durch die Krankenkassen übernommen. Hierzu zählt beispielsweise die Beratung zur persönlichen Weiterentwicklung, Paartherapie, Raucherentwöhnung, Beratung zur Gewichtsreduktion, Unterstützung in schwierigen Lebensphasen oder Neuorientierung. Der Vorteil liegt darin, dass Sie selbst entscheiden können, wie viele Stunden Sie in Anspruch nehmen möchten. Häufig sind nach wenigen Stunden schon positive Veränderungen zu erreichen.